15.08.20 Grausame Mörderin 11 Jahre Haft
Der Vorsitzende Richter in Konstanz sprach von einem 'absolut grausamen
Mord' als er das Urteil über 11 Jahre für eine 84 jähriger Mörderin verkündete.
Die Seniorin habe sich von ihrem 73 jährigen ehemaligen Eheman noch Jahrzehnte nach
der Trennung aushalten lassen, aber weder emotional noch finanziell etwas beigetragen.
Nach ewigen Streitigkeiten hatte die Seniorin im Januar 2020 zunächst mit einem
Fleischerhammer auf ihr Opfer eingeschlagen, und es anschließend mit Benzin übergossen
und angezündet. (Az.: 4 Ks 40 Js 1553/20)
https://www.n-tv.de/panorama/Seniorin-beging-absolut-grausamen-Mord-article21973490.html
Quelle: ntv.de, ter/dpa
Eine 84 jährige Seniorin ins Gefängnis zu schicken, ist sicherlich in vielfacher Hinsicht
problematisch zu entscheiden. In so einer tragischen Beziehungstat kann wohl kein
Aussenstehender beurteilen, welche Mächte letztlich einen Menschen zu solch einem Verbrechen
treiben. Und ob so ein alter Mensch noch zum Besseren sozialisiert werden kann, darf
wohl ernsthaft bezweifelt werden.
Das vorweggeschickt sei aber dennoch folgender Gedanke erlaubt.
In der jüngeren Vergangenheit wurden Autoraser, die Unfalltote zu verantworten hatten, zu
lebenslänglicher Freiheitsstrafe verurteilt. Wie passt das zusammen: Vorsatz und Grausamkeit
wiegen offenbar nicht so schwer wie [nicht beabsichtigte] Verkehrsunfalltote. Gleiche Frage
gilt auch bei Säuglings- Kinds- Tötungen durch Mütter. Die enden ja nicht selten mit sehr
geringen Strafen oder Freisprüchen, weil die Mütter für irgendwie endschuldbar erklärt werden.
Erleben wir hier die sich manifestierende weibliche Juristerei in der Rechtssprechung ?