01.12.20 CDU & AfD gegen Erhöhung der Rundfunkgebühren
Wie man liest, widersetzen sich CDU und AfD in Sachsen Anhalt die Rundfunkgebühren
zum 01.01.2021 anzuheben.
Zwar geht es bei der geplanten Rundfunk-Gebühr lediglich um ein Mehr von 0,86 Euro / Monat,
auf dann also 18,36 Euro / Monat, jedoch darf man die Frage stellen - wofür eigentlich.
Diese Frage stelle ich keineswegs in Anlehnung der sog. 'Lügenpresse- Verschwörungs- Community',
sondern völlig ergebnisoffen vor dem Hintergrund nicht enden wollender zigfacher Wiederholungen.
Durch die stattlichen Regionalprogramme, z.B. der Dritten im Fernsehen, müssen zwecks Programmfüllung
Beiträge, Dokus, Filme, Tatorte, Tatorte, Tatorte bis zum Erbrechen wiederholt werden. Die z.B. sehr
verbreiteten Doppelmoderationen und die vielen Nachrichtenstudios der regionalen Sendeanstalten
verschlingen ein immenses Budget.
Im Grunde ist das ganze ARD- Rundfunkgebühren- und GEZ- System zu einer schwerfälligen beamtenähnlichen
Versorgungsinstitution verkommen. Auch die talentfreisten 'MedienmacherInnen' finden hier ihr
Salaire soweit sie mehrheitlich möglichst linksgrün, weiblich, gerne transgender, nichtbiodeutsch, und
natürlich neoliberal weitgehenst frei von abweichender Meinung sind.
Ja sicher, das hört sich nicht sehr nett an. Es ist es ja aber auch nicht. Man muss sich lediglich
eigene Gedanken über seine Beobachtungen machen um festzustellen; hier ist fast nur noch Mainstream
sendungswürdig. Die kritischen Nachrichtenmagazine werden immer mehr nach hinten gedrängt. Statt dessen
einschläfernde Laberrunden der Gutmenschen unter sich.
Anstatt die Gebühren zu erhöhen, wäre eine Diskussion über die komplette Straffung der ARD zeitgemäß.
Die Dritten reduzieren, Doppelmodertionen streichen, teure Produktionen senderübergreifend bündeln, nicht
zwingend überall 24 Stunden berieselung usw usw. Es gibt viele Möglichkeiten, Kosten zu senken.
Wenn man es denn wollte. Insofern begeben sich diesbezüglich CDU und AfD in Sachsen Anhalt auf
innovativen Reformationskurs. Was wäre daran falsch ?